Partizipien des Verbs abblitzen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-blit-zen

Die Partizip-1-Form von abblitzen ist abblitzend. Die Partizip-2-Form von abblitzen lautet abgeblitzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abblitzend

Partizip 2

abgeblitzt

Partizip 1 des Verbs abblitzen, Partizip 1 abblitzen, Bildung Partizip I von abblitzen, Partizip 2 des Verbs abblitzen, Partizip 2 abblitzen, Bildung Partizip II von abblitzen


Regeln

Bildung Präsens von abblitzenBildung Perfekt von abblitzenBildung Präteritum von abblitzenBildung Konjunktiv I von abblitzenBildung Konjunktiv II von abblitzenBildung Imperativ von abblitzen

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