Partizipien des Verbs abärgern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-är-gern

Die Partizip-1-Form von abärgern ist abärgernd. Die Partizip-2-Form von abärgern lautet abgeärgert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abärgernd

Partizip 2

abgeärgert

Partizip 1 des Verbs abärgern, Partizip 1 abärgern, Bildung Partizip I von abärgern, Partizip 2 des Verbs abärgern, Partizip 2 abärgern, Bildung Partizip II von abärgern


Regeln

Bildung Präsens von abärgernBildung Perfekt von abärgernBildung Präteritum von abärgernBildung Konjunktiv I von abärgernBildung Konjunktiv II von abärgernBildung Imperativ von abärgern

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